AGB

AGB für Bootstouren
1. Buchung

Der Kunde kann eine Tour unverbindlich reservieren oder fest anmelden/buchen.

Sofern lediglich eine Reservierung erfolgt, ist diese unverbindlich und begründet keine weitergehenden Rechte. Die Reservierung erlischt spätestens 5 Tage vor der Veranstaltung.

Wird der Termin nach einer Reservierung rechtzeitig vor der Veranstaltung bestätigt bzw. von dem Kunden eine verbindliche Anmeldung/Buchung vorgenommen, bietet der Kunde mit seiner Buchung/Bestätigung den Abschluss des Vertrages Lausitz-Kanu (Veranstalter) verbindlich an und erkennt hierbei auch die AGBs des Veranstalters vollständig an. Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst mit der folgenden Bestätigung des Veranstalters zustande.

Sofern die Anmeldung des Kunden für mehrere Teilnehmer erfolgt, haftet der Kunde für die Zahlung des gesamten Vertragspreises sowie für das Verhalten der übrigen Teilnehmer neben den übrigen Teilnehmern persönlich.

2. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung ist innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungszugang fällig, spätestens jedoch 2 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn. Das Geld muss spätestens am Fälligkeitstag beim Veranstalter eingehen.

Sofern vor Veranstaltungsbeginn keine vollständige Zahlung erfolgt ist, ist der Veranstalter berechtigt, die Ausführung der Veranstaltung zu verweigern und behält hierbei den Anspruch auf vollen Vertragspreis.

3. Rücktritt durch den Kunden vor Aktivitätsbeginn
Stornierungen haben hinsichtlich ihrer Rechtswirksamkeit immer schriftlich zu erfolgen.

Bei einer Stornierung ab 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn ist der Veranstalter berechtigt, eine generelle Entschädigung von 20 % des Veranstaltungspreises lt. Vertrag in Rechnung zu stellen.

Kann der Kunde infolge verspäteten Erscheinens nur noch in einem beschränkten Umfang an der Veranstaltung teilnehmen oder muss sie aus diesem Grunde abgesagt werden, berechnet der Veranstalter 100 % des Veranstaltungspreises.

Bei einer Absage am Veranstaltungstag werden ebenfalls 100 % des Veranstaltungspreises in Rechnung gestellt.

Zusätzliche Kosten, die uns unsere Leistungspartner für durch den Kunden zu unserem Angebot hinzu gebuchte Leistungen gegebenenfalls in Rechnung stellen, werden zusätzlich weiterverrechnet.

Dem Kunden ist es unbenommen, nachzuweisen, dass der Veranstalter durch den Rücktritt höhere Aufwendungen erspart hat. In diesem Fall bemisst sich der Zahlbetrag nach dem Veranstaltungspreis abzüglich der vom Kunden konkret nachgewiesenen Ersparnisse des Veranstalters.

Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn die Veranstaltung infolge nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Allein ungünstige Wetterverhältnisse (Regen, hohe- oder kühle Temperaturen, etc.) oder persönliche Verhinderungsgründe (Erkrankung, andere Termine, etc.) stellen keinen Fall der höheren Gewalt dar.

4. Rücktritt durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann die Veranstaltung absagen, wenn Teilnehmer durch Handlungen und Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben.

In diesem Falle gelten die Ansprüche des Veranstalters nach Ziffer 3.

Sollten die Wetter- und Naturverhältnisse, technische Probleme, behördliche Maßnahmen, höhere Gewalt, Sicherheits- oder andere Gründe die Aktivität / Veranstaltung erheblich erschweren, gefährden oder unmöglich machen, kann der Veranstalter die Veranstaltung absagen.

Der Preis für die Veranstaltung wird zurückerstattet, ausgenommen Kosten für evtl. hinzu gebuchte Leistungen unserer Partner in Höhe des bis zur Absage bereits erbrachten Gegenwertes.

Weitergehende Ansprüche des Kunden oder eines Teilnehmers sind ausgeschlossen. Dem Kunden oder Teilnehmer entstandene Kosten für z.B. Übernachtung, Anreise, etc. können dem Veranstalter in keinem Fall angerechnet werden.

5. Programm- und Preisänderungen vor Vertragsabschluss
Preis- und Programmänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Änderungen werden Ihnen bei der Buchung / Bestätigung bekannt gegeben.

6. Programmänderungen nach Vertragsabschluss oder Abbruch der Aktivität
Erfolgt eine erhebliche Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes vor Beginn der Aktivität oder führt die Programmänderung zu einer Preiserhöhung von mehr als 10% kann der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten und erhält seinen anteiligen Vertragspreis zurück.

Der Veranstalter ist berechtigt auch nach Vertragsabschluss und während der Aktivität das Programm zu ändern oder abzubrechen, wenn Wetter- und Naturverhältnisse, technische Probleme, behördliche Maßnahmen, höhere Gewalt, Sicherheits- oder andere Gründe dies erfordern.

Ein Grund für einen Abbruch der Veranstaltung kann auch in grobem Fehlverhalten eines oder mehrerer Teilnehmer liegen. Der Veranstalter ist berechtigt dem Teilnehmer die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen.

In den vorgenannten Fällen bestehen keine Ansprüche der Kunden oder Teilnehmer gegen den Veranstalter. Die anteilige Rückzahlung lt. Absatz 1 bleibt unberührt.

7. Abbruch der Aktivität durch den Kunden
Bricht ein Teilnehmer die Aktivität ab oder verlässt er sie vorzeitig, erfolgt keine Rückerstattung. Eventuell notwendige Zusatzkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.

8. Mitwirkungspflichten der Teilnehmer, Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr.

Den Kunden und Teilnehmern ist bekannt, dass insbesondere die sportlichen Aktivitäten und die Bewegung im Freien/auf dem Wasser mit Risiken verbunden ist. Risiken und Gefahren lassen sich hier trotz Sorgfalt nicht vollständig ausschließen. Die Kunden und Teilnehmer erkennen diese Risiken an und nehmen in Kenntnis dieser Risiken und Gefahren an der Veranstaltung teil.

Der Teilnehmer kann weder gegen die Veranstalter, noch gegen die für den Veranstalter tätigen und/oder mit der Durchführung in Verbindung stehenden Personen Ansprüche wegen Schäden und/oder Verletzungen jeder Art geltend machen, die ihm durch seine Teilnahme an der Veranstaltung entstehen können.

Das Tragen von zweckmäßiger Kleidung und Schuhwerk ist erforderlich. Teilnehmer dürfen gemäß der gesetzlichen Vorschriften nicht unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stehen.

Bei allen Aktivitäten wird eine gute Gesundheit vorausgesetzt. Insbesondere Schwangerschaft, Bluthochdruck, Herzbeschwerden, erhöhtes Risiko im Herz-Kreislauf-System, Schäden oder Überempfindlichkeit am Bewegungs- und Stützapparat können eine Teilnahme an den Aktivitäten ausschließen. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, den Veranstalter unaufgefordert über evtl. gesundheitliche Probleme und Risiken vor Beginn der Veranstaltung aufzuklären.

Der Veranstalter ist berechtigt, die Mitnahme eines Teilnehmers zu verweigern, wenn dieser durch sein Verhalten, sein Gesundheitszustand oder durch eine Beeinflussung mit Alkohol, Drogen, etc. ein Risiko für sich selbst oder andere Teilnehmer darstellt, bzw. eine ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung mit ihm nicht gewährleistet erscheint.

Die Teilnehmer haben für die Sicherheit ihrer Kleidung und sonstigen persönlichen Gegenständen selbst Sorge zu tragen. Für eventuelle Beschädigungen und Verschmutzungen von Bekleidung besteht keine Haftung. Der Veranstalter haftet nicht für evtl. Verluste oder Beschädigungen, dies gilt insbesondere für Wertgegenstände, Uhren, Schmuckstücke, Brillen und dgl., sowie technische Geräte wie Videokameras und Fotoapparate etc..

Der Kunde und jeder Teilnehmer verpflichtet sich, die Teilnahmebedingungen zu erfüllen und den Weisungen des Veranstalters, sowie aller für den Veranstalter tätigen Personen und mit der Durchführung in Verbindung stehenden Person und Organisationen strikt Folge zu leisten. Bei Nichterfüllen der Teilnahmebedingungen oder Nichtbefolgen der Weisungen kann der Veranstalter usw. den Teilnehmer von der Aktivität bzw. der Veranstaltung ausschließen.

Für Personen unter 16 Jahren ist das Tragen einer Schwimmweste Pflicht.

9. Versicherung
Die Teilnehmer sind durch den Veranstalter nicht versichert.

Die Teilnehmer müssen für einen genügenden Kranken- und Unfallversicherungsschutz selbst sorgen.

10. Haftung
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die infolge leichten Verschuldens seitens des Veranstalters oder dessen Hilfspersonen entstanden sind.

Überträgt der Veranstalter berechtigterweise die Ausführung auf einen Dritten, so haftet der Veranstalter für dessen Handlungen und Unterlassungen nicht.

Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für Schäden, welche auf Handlungen und Unterlassungen des Aktivitätsleiters, welche nicht im Zusammenhang mit dem Erbringen vertraglich vereinbarter Leistungen stehen, aufgrund von Handlungen Dritter, anderer Teilnehmer, des Teilnehmers (insbesondere Ziffer 8), höherer Gewalt, Naturereignissen, behördlichen Anordnungen usw. oder aufgrund verspäteter Heimkehr entstanden sind.

Befolgt ein Teilnehmer die Weisung des Veranstalters, Aktivitätsleiter usw. nicht, entfällt jegliche Haftung seitens des Veranstalters.

11. Fotografie/Urheberrecht
Wir weisen darauf hin, dass durch Beauftragte des Veranstalters im Rahmen der Veranstaltung fotografiert und gefilmt wird bzw. werden kann.

Filme und Fotos aller anwesenden Personen (Teilnehmer, Besucher, etc.) werden veröffentlicht bzw. können veröffentlicht werden. Gleichzeitig werden Film und Fotos auch für Promotion- und Werbezwecke (z.B. Website, Pressemitteilungen, TV- und Kinospots, etc.) verwendet. Dies geschieht nicht, sofern der Kunde oder der Teilnehmer eine gegenteilige Weisung erteilt.

Mit der verbindlichen Anmeldung erklärt sich der Anmelder / Teilnehmer ausdrücklich mit der für ihn entgeltlosen Veröffentlichung der von ihm gemachten Fotos und Filmaufnahmen einverstanden.

AGB für Bootstouren
Niederlausitz-Touristik, Inh. D. H. Röhrich
Sorauer Straße 63
03149 Forst (Lausitz)

Stand: 04/2018